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Sexting - Kinderpornografie oder nur jugendlicher Leichtsinn?

Sexting - Kinderpornografie oder nur jugendlicher Leichtsinn?

Vor wenigen Tagen gab es in den USA wieder einmal mächtigen Wirbel um zwei Teenager, von denen Bilder auf fremden Mobiltelefonen auftauchten. Auf den Bildern sah man die Beiden posierend nur im BH bekleidet. Dieser neue Trend mit der Bezeichnung „Sexting“ hat in der Zwischenzeit auch Europa ergriffen. Doch was verbirgt sich dahinter und handelt es sich hierbei nur um harmlose jugendliche Streiche?

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Die neuen Technologien ermöglichen Dinge von denen man vor Jahren nur Träumen konnte. Eine von diesen neuen Möglichkeiten ist das Versenden von MMS-Nachrichten. Und während frischgebackene Eltern diesen Service nur nutzen, um Bildnachrichten ihres Neuankömmlings an alle Bekannten und Verwandten zu verschicken, haben Jugendliche ganz andere Möglichkeiten entdeckt. Beim so genannten „Sexting“ versendet man nämlich Bilder von sich selber, allerdings in erotischen Posen oder mit sexuellen Inhalten. Alles nur halb so schlimm? Richtig solange die Personen auf den Bildern das 18.Lebensjahr überschritten haben.

Genau an dieser Stelle beginnen die weltweiten Rechtsstreitigkeiten, weswegen auch in den USA einige Menschen auf die Barrikaden gehen, obwohl man hierzulande noch darüber Schmunzelt. Warum dies so ist, diese Frage ist einfach zu beantworten. Das Produzieren, Verbreiten und Besitzen von Kinderpornografie ist weltweit ein Straftatdelikt, welche jedoch von Nation zu Nation unterschiedlich behandelt wird. Doch wo beginnt eigentlich der Passus von Kinderpornografie und wo hört er auf?

Dazu hat die EU für alle ihrer Mitgliedstaaten eine Regelung erlassen. Diese besagt: „Als Kinderpornografie gilt pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter nicht-echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern.“

Als Kind wird dabei unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention der UNO jede Person unter achtzehn Jahren definiert.

Diese klare Rechtsstellung wird in Deutschland zudem noch Unterteilt in Kinderpornografie, womit alle Personen bezeichnet werden, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Jugendpornografie die alle Personen betreffen die sich zwischen dem 14. und 18.Lebensjahr befinden. Zudem muss man wissen, dass man in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr strafmündig ist oder ab diesem Lebensjahr für Straftaten welche man begangen hat auch zur Verantwortung gezogen werden kann.

Nach diesen Regeln macht sich jeder Jugendlicher strafbar, welcher pornografische Bilder von Kindern und Jugendlichen produziert, verbreitet oder besitzt. Zum Glück vieler Jugendlicher unterscheidet die deutsche Gesetzgebung an dieser Stelle noch einmal zwischen Erotik und Pornografie. Dass bloße Erstellen eines Bildes von sich selber, ohne dabei die Geschlechtsteile zu Schau zu stellen, ist kein Straftatbestand, weswegen man über die amerikanische Reaktion, beim ersten benannten Beispiel nur lächeln kann.

Doch sollte man trotzdem tunlichst darauf achten, was man so alles mit seinem Handy aufnimmt. Sobald sexuelle Handlungen im Spiel sind kann aus Spaß Ernst werden. Der Gang vor einem Richter ist als Folge dann das geringere Übel. Zudem finden solche Bilder und Videos auch schnell den Weg ins Internet. Und was solche Dokumente langfristig für Schaden anrichten können, weiß man sofern man sich an bekannte Ikonen wie Pamela Anderson oder Paris Hilton erinnert.


Quellen: pressetext.de, Wikipedia (Sexting, Kinderpornografie)


Infos zum Autor

40 Jahre, aus

923 Newsbeiträge

Das letzte Wort

»Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus 2 Schriftzeichen zusammen – das eine bedeutet Gefahr und das andere Gelegenheit.«


2825 mal gelesen verfasst am 29.März 2009 - 14:47 Uhr

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