Videowebseite gewinnt Copyright-Streit



Videowebseite gewinnt Copyright-Streit

Die in Deutschland eher unbekannte Videowebseite veoh.com, konnte in der letzten Woche einen weiteren Sieg im Streit um vermeintliche Copyright-Verstöße erringen. Universal Music verklagte die Webseite augrund mehrer Verstöße. Auf der Webseite fand Universal immer wieder Videomaterial, deren Rechteinhaber Universal selber war.

Es war ein glorreicher Tag für Portale wie Youtube, MySpace oder ähnliche, auf denen man eigene Videos veröffentlichen kann. Laut der Auffassung eines Richters ist an der Bereitstellung einer Plattform auf der unter anderem auch urheberrechtliches Material zu finden ist, nichts Verwerfliches, sofern das Material nicht vom Betreiber der Webseite selber veröffentlicht wurde und dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Copyrightverletzungen hingewiesen hat. In seinem Urteil beruft sich der Richter auf den in Amerika bestehenden Digital Millenium Copyright Act, denn laut diesem machen sich die Betreiber solcher Plattformen nur strafbar, wenn sie Inhalte welche gegen geltende Copyrightbestimmungen verstoßen und diese gemeldet wurden, nicht von ihrer Plattform entfernen.

Genau dies trifft in dem Fall von veoh.com zu. Die Betreiber des Videoportals weißen ihre Nutzer nicht nur ausdrücklich darauf hin, dass sie bitte keine Videos hoch laden sollen, bei denen eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte, sondern entfernen auch immer wieder fleißig Videos die gegen diese Abmachung verstoßen. Damit errang veoh.com schon zum zweiten Mal einen Sieg gegen die Musik- und Videoindustrie. Im ersten Fall, welcher im letzten Sommer für veoh.com entschieden wurde, verklagte ein Pornovideostudio das Portal, weil sich auf diesem immer wieder Inhalte von diversen Stars der Pornoszene wieder fanden.


Quellen: pressetext.de, veoh.com



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Kommentare


  • Wichtiger Entscheid!
    Ich selber musste kürzlich erfahren, dass eines meiner Videos von Youtube.com entfernt wurde, weil ich ein 25 Sekunden-Ausschnitt aus einem Lied - welches im Jahr 1967 veröffentlicht wurde !!! - als Hintergrundmusik verwendet habe. Zum einen fragt man sich doch da, wer sich die Videos anguckt um sie anschließend bei den entsprechenden Platformen zu melden und zum anderen frage ich mich, warum das nicht tolleriert wird, denn schließlich werden Musikstücke nicht selten durch solche "Auftritte" bekannt(er).

    Mal sehen, ich könnte ja mal versuchen dagegen gerichtlich vorzugehen, denn auf dem Album von damals gab es noch keinerlei rechtliche Hinweise auf ein Verbot der öffentlichen Vorführung, erst recht nicht der nichtkommerziellen. Schließlich hat mich der vermeidliche Produzent, der mein Video angezeigt hat durch die Entfernung meines Videos - also meines eigenen geistigen Eigentums - meiner Persönlichkeitsrechte beraubt. Ich werd der Sache mal nachgehen...

    11. Jan 2009 - 16:52 Uhr
  • Rechtliche Basis
    Man braucht doch keinen Hinweis auf das Verbot öffentlicher Vorführung oder? Ist das nicht automatisch durch die geltenden Gesetze abgedeckt?

    12. Jan 2009 - 07:53 Uhr
  • @Bigga
    Das weis ich auch nicht so genau, aber wenn dem so wäre:

    - Warum steht es dann auf jeder CD?
    - Warum nervt man mich dann selbst bei gekauften DVDs vor dem Titelmenü damit?
    - Weshalb muss ich bei der Installation von Software ein Kreuzchen machen?
    - Warum wird es mir im Kino untergejubelt, obwohl ich 10 Minuten vorher Geld für den Film bezahlt habe?

    12. Jan 2009 - 19:57 Uhr
  • Ich mein ja nur...
    ... wenn ich mit Musik, welche ich mir selber kaufe, ein Video hinterlege, in den Credits darauf hinweise, ich selber keinen geldwerten Vorteil daraus erlange und das ganze auch lediglich auszugsweise ist, weshalb stellt sich der Publisher selbst in solch schlechtes Licht?
    Ich frage mich, sollen die Kunden jedes mal, wenn sie so ein Lied hören (welches wegen eines auszugsweisen Auftritts in einem Amateurvideo die Entfernung des Clips von Online-Video-Börsen zu vertreten hat) an diese Misslichkeit erinnert werden? Tolle Firmenphilosophie, ganz ehrlich, damit gewinnt man keine Kunden.

    13. Jan 2009 - 20:45 Uhr
  • Damit...
    ...gehörst du zu einem verschwindend geringen Bruchteil von Kunden, auf welche die Plattenfirmen getrost verzichten können. Denen sind nämlich die Kunden am liebsten, die sich die Silberscheibe kaufen und zuhause oder unterwegs anhören. Direkt gefolgt von denen, die diese Scheiben öffentlich abspielen und brav ihre Gebühren dafür abdrücken. Und das sehen die meisten (nicht alle) Interpreten bestimmt genauso, denn da kommen schliesslich auch deren Einnahmen her.

    13. Jan 2009 - 20:54 Uhr

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